top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend Dienstleistungen der Reinigungs Kass Service KG

(Stand Oktober 2018)

1. Allgemeines/Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) in der jeweils zum Vertragsabschluss geltenden Fassung gelten für alle mit der Reinigungs Kass Service KG abgeschlossenen Rechtsgeschäfte und Aufträge. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nur insoweit verbindlich, als wir im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.


1.2. Wir stellen klar, dass wir unsere Dienstleistungen nur auf Basis der vorliegenden AGB und einem beidseitig abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag erbringen.



2. Angebot, Vertragsabschluss und Nebenabreden


2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Die darin genannten Preise verstehen sich unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsangaben unverändert bleiben. Art und Umfang der vereinbarten Dienstleistung bzw. des Vertragsgegenstandes ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und diesen AGB.


2.2. Der Vertragsabschluss kommt durch beidseitige Unterfertigung des Dienstleistungsvertrages zustande. Wir verpflichten uns zur ordnungsgemäßen Erbringung bzw. Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen, nicht jedoch zur Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses.


2.3. Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um vertragsgegenständlich zu werden. Verbindliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.



3. Preise


Alle angeführten Nettopreise beziehen sich auf den Zeitpunkt der Angebotslegung und können zu den nachstehenden Bedingungen einseitig von uns angepasst werden: Für Kunden in ihrer Eigenschaft als öffentliche Auftraggeber gilt die Kostenerhöhung laut dem für die Leistungen der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger ergangenen Beschluss der Unabhängigen Schiedskommission beim BMWFW mit dem darin festgestellten Stichtag. Bei sonstigen Kunden erfolgt die Anpassung entsprechend der jährlich stattfindenden Änderung des Kollektivvertrages für die Leistungen der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger mit Wirksamkeit dieser Änderung.


4. Vertragsdauer


4.1. Mangels abweichender Vereinbarung gilt der Dienstleistungsvertrag als für unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann sowohl von uns als auch vom Kunden jederzeit schriftlich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat zum Ende eines jeden Quartals gekündigt werden.


4.2. Bei Sonderreinigungen wird der Dienstleistungsvertrag für eine einmalige Durchführung abgeschlossen.



5. Vorzeitige Vertragsauflösung


5.1. Der Kunde ist zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung nur dann berechtigt, wenn zumindest 2 Mal schriftlich begründete und berechtigte Reklamationen von uns nicht innerhalb angemessener Frist (mindestens 7 Tagen) behoben wurden.


5.2. Wir sind zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt, ohne jedwede weitere Leistung erbringen zu müssen, wenn der Kunde mit Zahlungen trotz Setzung einer 7-tägigen Nachfrist im Rückstand ist. Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir berechtigt, die Erfüllung des Dienstleistungsvertrages von Vorauszahlungen abhängig zu machen.


5.3. Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Liquidation des Kunden berechtigen uns, unsere Leistungen einzustellen.


5.4. Wird trotz umfassender und sachgemäßer Überprüfung erst im Zuge der Dienstleistungserbringung deutlich, dass die Dienstleistung nicht ausführbar ist, sind wir berechtigt zum unverzüglichen Vertragsrücktritt.



6. Gewährleistung und Haftung


6.1. Wir haften für eine sach- und fachgerechte Dienstleistung. Weiters haften wird grundsätzlich nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach Maßgabe der folgenden Absätze und übrigen Bestimmungen dieser AGB.


6.2. Für Mängel oder Schäden, die uns nicht unverzüglich nach Entdeckung (längstens jedoch 3 Werktage nach Beendigung der Dienstleistung) schriftlich, unter genauer Beschreibung des Mangels bzw. Schadens angezeigt werden, wird ausdrücklich jegliche Haftung (sowohl aus dem Titel der Gewährleistung als auch des Schadenersatzes) ausgeschlossen.


6.3. Für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung (wie z.B. Teppichverlegung mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigung des Gewebes, ungenügende Echtheit von Färbungen und Druck, Einlaufen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel, usw.) wird die Haftung ausgeschlossen, sofern wir nicht zuvor vom Kunden ausdrücklich und nachweislich über die nicht offenkundige Beschaffenheit aufgeklärt wurden.


6.4. Es besteht keine Haftung für Folgeschäden, insbesondere Gewinn- und Verdienstentgang, mittelbare Schäden und Regressansprüche Dritter.


7. Zeitraum für die Dienstleistungserbringung


7.1. Als Fertigstellungstermin gilt der vereinbarte Zeitpunkt. Mangels Vereinbarung eines solchen sind unsere Dienstleistungen innerhalb angemessener Frist zu erbringen, in einem Zeitraum von Mo bis Fr, zwischen 6:00 und 17:00 Uhr. Wir bemühen uns dabei, den Betrieb des Kunden nicht unangemessen zu behindern.


7.2. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteienwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt (Betriebsstörungen, Verkehrsunfall, Verkehrsbehinderungen, Naturereignisse, Rohstoffmangel, usw.) eintreten, die die Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermines behindern oder verzögern, verlängert sich entweder der Fertigstellungstermin um einen angemessenen Zeitraum oder berechtigt uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.


7.3. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung, sind in den unter Absatz 7.2 angeführten Fällen ausgeschlossen.



8. Abwerbeverbot

Es ist dem Kunden nicht gestattet, unsere Mitarbeiter für das eigene Unternehmen, für Eigenreinigung oder ein anderes Reinigungsunternehmen abzuwerben oder zu beschäftigen, außer mit unserer ausdrücklichen Zustimmung. Das Abwerbeverbot gilt während des aufrechten Vertragsverhältnisses und für die Dauer von nicht weniger als 6 Monaten nach dessen Beendigung. Bei Verletzung des Abwerbeverbotes gilt eine Vertragsstrafe von EUR 5000 als vereinbart. Die Geltendmachung darüber hinaus reichender Schäden und Ansprüche bleibt unberührt.



9. Zahlungsbedingungen


9.1. Sämtliche Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt ohne Abzug, die laufende Monatsrechnung jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellung fällig.


9.2. Bei Überschreitung des in der Rechnung angegebenen Zahlungszieles werden Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit von 9,2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank verrechnet. Handelt es sich beim Kunden um kein Unternehmen, beträgt der Verzugszinssatz 4%.


9.3. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen und sonstige für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen (§ 458 UGB). Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen zurückzuhalten oder zu mindern, es sei denn diese sind rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt.


9.4. Unterbleibt die Ausführung eines Auftrags, so gebührt uns gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn wir zur Leistung bereit waren und durch Umstände, deren Ursache nicht in unserer Sphäre liegen, an der Leistungserbringung verhindert worden sind. In diesem Fall brauchen wir uns nicht anrechnen zu lassen, was wir durch anderweitige Verwendung erworben haben oder erwerben hätten können.



10. Mitwirkungspflichten des AG


10.1. Am Leistungsort muss eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches zur Durchführung der vereinbarten Leistungen sowie für die notwendigen Maschinen und Geräte, gehen zu Lasten des Kunde. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Handwaschseifen, Handtüchern und Toilettenpapier.


10.2. Der Kunde stellt uns einen geeigneten und verschließbaren Raum zum Umkleiden des Personals und zur Unterbringung der Materialien, Geräte und Maschinen zur Verfügung.


10.3. Für die Leistungserbringung in versperrten Räumlichkeiten benötigen wir eine ausreichende Anzahl von Schlüsseln. Die Schlüssel müssen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Warteizeiten (z.B. vor verschlossenen Objekten), vergebliche Anfahrten (zB Objekt nicht zugänglich) usw. werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet. Bei Verlust eines Schlüssels wird nur der Ersatz eines Einzelschlüssels geleistet, darüber hinaus erfolgt kein Ersatz einer Zentralschließanlage bzw. deren Kosten.


10.4. Der Kunde verpflichtet sich, uns vor Durchführung der vereinbarten Leistungen alle erforderlich erscheinenden Informationen, wie insbesondere über allfällige Gefahren, die vom Reinigungsgut ausgehen (können) oder für dieses bestehen (insbesondere über die Beschaffenheit des Reinigungsgutes) bei sonstigem Haftungsausschluss unsererseits zu erteilen.



11. Erfüllungsort


11.1. Als Erfüllungsort gilt das zuvor festgelegte Objekt des Kunden.



12. Sonstiges


12.1. Das mit unserem Vertragspartner abgeschlossene Rechtsverhältnis unterliegt dem österreichischen materiellen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsnormen. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Linz.


12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen sind vielmehr durch solche wirksame und durchführbare zu ersetzen, die den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen.

bottom of page